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Djeraya
Dabei seit: 08.09.2005 Beiträge: 1105 Gestüt: Starvalley
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Verfasst am: 19.09.2008 09:41 Titel: Startsperre Zuchstute (Umwandlung) |
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Hab mal eine ganz böde Frage. Antwort dazu hab ich über die Suche leider nicht finden können.
Wenn man eine Zuchtstute zur Rennstute macht, erhält sie ja ein halbes Jahr Startsperre.
Wenn man sie jetzt innerhalb der Startsperre wieder zur Zuchtstute macht, bleibt die Sperre erhalten, oder hat sie "Starterlaubnis"?
Mir gehts natürlich nicht darum, ob eine Zuchtstute rennen kann (kann sie ja nicht), sondern ob man sie verkaufen kann.
Also: Zuchtstute -> Rennstute (Startsperre = Verkaufssperre) -> Zuchstute (Verkauf möglich/nichtmöglich?) _________________ Starvalley |
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Cinna Moderator / VG News
Dabei seit: 21.11.2005 Beiträge: 8361 Gestüt: Rivendell
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Verfasst am: 19.09.2008 09:43 Titel: |
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ja das ganze ist leider etwas unsauber gelöst..
Zuchtstute -> Stute = halbes Jahr Startsperre (und leider auch Verkaufssperre, was eigentlich sinnlos und unnötig ist)
Stute -> Zuchtstute = sofortige Verkaufserlaubnis. Damit kann man sogar die Verkaufssperre nach dem Kauf umgehen was genauso sinnlos und blöd ist.. (also grundsätzlich kannst du ne Stute kaufen, zur ZS machen und direkt weiterverkaufen) _________________
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Djeraya
Dabei seit: 08.09.2005 Beiträge: 1105 Gestüt: Starvalley
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Verfasst am: 19.09.2008 09:49 Titel: |
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Ok danke. _________________ Starvalley |
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