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Coco92
Dabei seit: 14.07.2009 Beiträge: 129
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Verfasst am: 22.04.2010 12:12 Titel: Keine Behandlung bei Krankheit |
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Hi ihr Lieben,
bei uns in der Nähe steht eine kranke Stute.
Die Besitzerin kümmert sich aber nicht darum und
es wird immer schlimmer. Beobachte das jetzt seit
gut 2 1/2 Wochen intensiver als sonst. Das Pferd
hustet und aus der Nase kommt Schleim.
Bekannte von uns, die dort mit dem Hund lang gehen,
haben die Besitzerin schon darauf angesprochen.
Dabei ist rausgekommen das Pferd von einem
12 Jährigen Mädchen gepflegt wird und die
Eltern (und auch Besitzer) keine Ahnung haben.
Das Mädchen ist ziemlich unvernünftig und
reitet das Pferd trotz der offensichtlichen Erkrankung.
Das gestaltet sich so, dass das Pferd rennt und sie es
am Zügel durch die Gegend zieht, außerdem springt sie
auch noch über selbstgebaute HIndernisse.
Aus einem schaut ein langer rostiger Nagel raus.
Die Stute hat zudem starken Pilzbefall,
auch dieser wird nicht behandelt. Ansonsten ist das
Pferd in einem ganz guten Gesamtzustand, der Schmied
kommt auch einigermaßen regelmäßig. Habe versucht
der Kleinen ins Gewissen zu reden, einzige Antwort :
"Ruf doch den Tierschutz wenn mein Pferd so schlimm
behandelt wird. Die Lachen doch sowieso über dich,
du blöde Kuh." Jaaaa, ein nettes Persönchen...
Jetzt meine Frage: Kann ich sie wirklich beim Tierschutz melden?
Nicht wegen den Haltungsbedingungen, die sind zwar nicht
optimal, aber ok, sondern weil sie ihr Pferd nicht medizinisch
behandelt? So langsam schnauft und röchelt das arme Stütchen
schon sehr. Fit sah sie vorhin auch nicht grade aus, zwar nicht
apathisch, aber trotzdem auffallend schlapp.
Würde mich über Antworten freuen, GLG Coco |
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Isabella
Dabei seit: 23.01.2008 Beiträge: 2445 Gestüt: Gestüt zum hohen Ross & GzhR Zuchtstall
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Verfasst am: 22.04.2010 13:26 Titel: |
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Also ich hab ja keine Ahnung vom Tierschutz; allerdings würde ich da schon etwas machen, wenn das Pferd so krank ist.
Ich würde entweder den Tierarzt verständigen, die Besitzer oder die Eltern drauf ansprechen oder direkt zum Tierschutz. _________________
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Cami
Dabei seit: 19.10.2009 Beiträge: 89
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Verfasst am: 22.04.2010 20:45 Titel: |
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ich glaub, ich würd mich da einfach mal an nen tierarzt wenden, tierschutz macht da glaub ich nicht so viel sinn. frag den einfach ob und was der da für dich machen kann...
lg dingsi _________________ Chateau de Rebelles
Ich wollte diese Liebe nicht, weil ich fürchtete, es könne wieder passieren, eines Tages, dann, wenn ich am wenigsten darauf vorbereitet wäre. Rumms! - etwas passiert, und wieder stehe ich da, und der Mensch, dem ich mein Herz geöffnet habe, ist fort. |
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Coco92
Dabei seit: 14.07.2009 Beiträge: 129
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Verfasst am: 23.04.2010 13:26 Titel: |
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Habe mal angerufen, danke für die Idee.
Er sagt er kann nichts machen, aber er meldet das weiter!
Hoffentlich passiert dann was
LG
Edit sagt : Eltern wissen davon, unternehmen aber nichts. |
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Maja N.
Dabei seit: 02.01.2006 Beiträge: 2073 Gestüt: Vivant Feu
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Verfasst am: 23.04.2010 16:32 Titel: |
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Weißt du denn ob der Tierarzt sich vielleicht mal bei den Eltern gemeldet hat?
Vermutlich glauben dir die Eltern nicht wenn du ihnen erklärst, dass das arme Pferd wirklich krank ist und das Mädchen scheint ja sowieso nichts zu kapieren (nach deiner Beschreibung nach).
Vielleicht glauben sie aber ja einem Tierarzt, der ihnen ins Gewissen reden? Er hat ja definitiv Ahnung und weiß wovon er redet. Das macht vielleicht noch mal mehr Druck.
Wird das Pferd in Eigenregie gehalten?
Wenn ja kann es natürlich auch sein, dass aus Kostengründen nichts unternommen wird. Wären es Eltern die keine Ahnung haben aber im Geld schwimmen, dann hätten sie das Pferd wohl in einem Pensionstall untergebracht. Hilft der armen Stute aber auch nicht weiter _________________
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Alaska II
Dabei seit: 28.09.2005 Beiträge: 8077 Gestüt: Zur Roten Wildblumen
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Verfasst am: 23.04.2010 18:52 Titel: |
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ich würde mal sagen du konsultierst trotzdem mal das veterenäramt bei euch in der gegend, die können dir auf jedenfall auskunft geben. denn die besitzer verstoßen auf jeden fall gegen das tierschutzgesetzt.
§ 1 Grundsatz
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die §§ 2 und 3 beschäftigen sich mit der Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen.
Der § 12 regelt den Handel und die Haltung von Tieren, die durch tierschutzwidrige Handlungen geschädigt wurden.
Der § 13 beinhaltet weitere Details des Tierschutzes, die sonst keinen Platz finden.
Die §§ 14 bis 16 regeln die Durchführung des TierSchG.
Die §§ 17 bis 20 bestimmen die Straf- und Bußgeldvorschriften.
Einfach mal lesen:
§1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§3 Absatz 1
es ist verboten einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.
§3 Absatz 5
Es ist verboten ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
weitere Infos zum Tierschutz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf
hoffe ich konnte helfen _________________ Zur roten Wildblume |
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Coco92
Dabei seit: 14.07.2009 Beiträge: 129
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Verfasst am: 24.04.2010 19:56 Titel: |
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Ja danke für deine Antwort, habe ein paar Paragraphen ausgedruckt
und werde sie den Eltern mal zeigen.
So doof können die nicht seien, Sie ist auch noch Lehrerin.
Es regt mich grad voll auf |
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Alaska II
Dabei seit: 28.09.2005 Beiträge: 8077 Gestüt: Zur Roten Wildblumen
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Verfasst am: 24.04.2010 21:27 Titel: |
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Coco92 hat Folgendes geschrieben: |
Ja danke für deine Antwort, habe ein paar Paragraphen ausgedruckt
und werde sie den Eltern mal zeigen.
So doof können die nicht seien, Sie ist auch noch Lehrerin.
Es regt mich grad voll auf |
um sicher zu gehen das die damen udn herren das verstehen, kannst du ja aktuelle beispiele nennen wo die eltern bzw. die "Pferdeerfahrene" Tochter gegen die §§ verstößt...reiten = schleimiger ausfluss(oder was du halt oben schon erwähnt hast..) verstößt ja nun eindeutig gegen §3 Absatz 1 zum beispiel...= springen
§3 absatz5= zum beispiel ist es eine zumutung ein krankes pferd zu reiten, ein mensch mit dem gesundheitszustand gehört ja auch ins bett und nicht aufs laufband....
viel glück _________________ Zur roten Wildblume |
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Coco92
Dabei seit: 14.07.2009 Beiträge: 129
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Verfasst am: 30.04.2010 14:10 Titel: |
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Es war ein Tierarzt da und das Pferd wird behandelt
Danke für eure Hilfe! |
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San
Dabei seit: 12.06.2005 Beiträge: 1084 Gestüt: Original Louisdor Stables
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Verfasst am: 30.04.2010 17:48 Titel: |
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Hallo,
weißt du wer es letztendlich eingesehen hat, oder wurden die netten Leutchen vom Veterinäramt gezwungen?
gruß _________________ Gestüt Original Louisdor Stables |
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Alaska II
Dabei seit: 28.09.2005 Beiträge: 8077 Gestüt: Zur Roten Wildblumen
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Verfasst am: 30.04.2010 17:57 Titel: |
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das würd mich jetzt auch interessieren _________________ Zur roten Wildblume |
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Coco92
Dabei seit: 14.07.2009 Beiträge: 129
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Verfasst am: 02.05.2010 15:44 Titel: |
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Nein, das weiß ich leider nicht.
Aber da die Familie nicht mehr mit mir und meinen Freunden/Bekannten spricht und sich wie im Kindergarten aufführt tippe ich aufs Vet-Amt.
LG |
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San
Dabei seit: 12.06.2005 Beiträge: 1084 Gestüt: Original Louisdor Stables
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Verfasst am: 03.05.2010 08:03 Titel: |
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oki,
Kindergarten
Uneinsichtigen Leuten gehören Tiere sowieso weg genommen.
Ned jeder Mensch ist perfekt und weiß alles, aber sich was sagen lassen, sollte man schon _________________ Gestüt Original Louisdor Stables |
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